FAMILIENRECHT

Für die Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Ehe- und Familienrecht sind wir in unserer Kanzlei in Nagold gerne Ihre Ansprechpartnerinnen und geben Ihnen im Folgenden Einblicke in unser Arbeitsfeld:

EHEVERTRAG , TRENNUNGS-UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

Sollten Sie vor der Entscheidung zur Ehe stehen oder diese bereits mit Ihrem Partner beschlossen haben, so bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung zu Eheverträgen. Bitte beachten Sie, dass ein Ehevertrag auch nach der Eheschließung noch sinnvoll sein kann.

Ein Ehevertrag schafft Sicherheit für Ihre Ehe. Im Falle des Falles bleiben Ihnen viele Überlegungen, Abwägungen oder Auseinandersetzungen erspart. Bei Eingehung einer Ehe macht es zudem Sinn, auch über Regelungen im Erbrecht nachzudenken, um den Partner abzusichern.

Gerade auch für Unternehmen und Selbständige ist eine rechtzeitige Regelung etwaiger Scheidungsfolgen angeraten. So kann eine Auflösung oder Zerschlagung des Unternehmens vermieden werden.

Wenn die Ehe gescheitert ist und Sie keinen Ehevertrag haben, begleiten und vertreten wir Sie bei allen Fragen rund um die Trennung und Scheidung vom Ehepartner. Unsere Kanzlei in Nagold begleitet Sie durch Ihre Ehescheidung.

Wir erarbeiten gerne mit Ihnen eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung,  um Ihre Anliegen im Einvernehmen mit Ihrem Partner zu klären.

EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT:

Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es Rechtsfolgen und gegenseitige Haftung. Um hier ein verlässlicher Partner zu sein, empfehlen wir eine Beratung und unter gegebenen Umständen auch einen (nicht ehelichen) Partnerschaftsvertrag.

GÜTERRECHT

Wir ermitteln und klären erforderlichenfalls gerichtlich Ihre Ansprüche oder Ihre Verpflichtung zu Zugewinnausgleich.

UNTERHALTSRECHT

Der Ehegattenunterhalt, sei es als Getrenntlebendunterhalt oder Nachehelichenunterhalt (Unterhalt für die Zeit nach der Ehescheidung) ist in der jüngsten Zeit gesetzlich reformiert worden und zum Teil mit neuen Maßstäben unterlegt worden, was zu komplexen Fragestellungen führen kann, die es zu klären gilt. Die Änderung der Gesetze hierzu und die laufende Rechtsprechung können es auch erforderlich machen, dass eine Abänderung von Unterhalt für Sie in Frage kommt.

Der Kindesunterhalt ist zumeist ein zentrales und berechtigtes Anliegen des betreuenden Elternteils, das nach einer Trennung der raschen Klärung bedarf.

UMGANGSRECHT

Sofern Sie Kinder haben, so ist der Umgang mit den ehegemeinsamen Kindern zu regeln. Die Fragegestellungen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht einschließlich des Einvernehmens über eine verbindliche Regelung der Zeiten, in denen der jeweils andere Ehepartner mit dem Kind oder den Kindern Umgang pflegt, sind hier unser zentrales Anliegen. Das erleichtert erfahrungsgemäß diese Abläufe für lange Zeit nach der Scheidung und vermeidet Fälle in denen von „Herausgabe des Kindes“ die Rede ist.

KINDSCHAFTSSACHEN

Bei der Abwehr von zweifelhaften Unterhaltsansprüchen beraten wir Sie auch in Fragen zur Abstammung des Kindes. Hier kommt die Vaterschaftsfeststellung oder Anfechtung der Vaterschaft in Betracht.

VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG

Bei einer Trennung/Scheidung geht es nicht selten auch um eine gemeinsam genutzte Ehewohnung, deren Weiterbenutzung und die Verteilung des Hausrats.
Zu der Vermögensauseinandersetzung gehören unter anderem auch Klärung der Konto-Guthaben, Schulden, Zuordnung der Kraftfahrzeuge und Lebensversicherungen u.v.a.m.

Nicht zu unterschätzen sind steuerrechtliche Fragen bei Trennung und Scheidung. Hier nutzen wir gern unsere Erfahrung für Ihren Fall. Unter Umständen greifen wir auch auf Beratung durch uns bekannte Steuerberater zurück und besprechen den Einzelfall auch gern mit Ihrem eigenen Steuerberater.

WEITERE GEBIETE

die innerhalb des Familienrechts von uns beraten oder erstritten werden:
– Fragen des Namensrechts, besonders bei widersprüchlicher Auffassung der Auslegung.
– Adoption sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen.

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